SEPA-Zahlverfahren lösen nationale Verfahren ab

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU lösen die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Nutzung der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) am 1. Februar 2014 die heutigen nationalen Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl ab.

Übergangszeit

In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Danach gelten nur noch Zahlungen mit IBAN und BIC.
Sie als Firmenkunden müssen bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren anwenden. Zudem soll die Angabe des BIC in mehreren Schritten bis 2016 entfallen (voraussichtlich ab 2014 innerhalb Deutschlands und ab 2016 innerhalb der EU-/ EWR-Mitgliedstaaten).

Für Fragen steht Ihnen Ihr Berater oder unsere SEPA-Servicehotline unter 0661 289 - 777 gerne zur Verfügung.

  

Einheitliche Verfahren für Europa ab 2014

Die Schaffung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes. Ein wichtiger Schritt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Zum 1. Februar 2014 lösen nun die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften mit IBAN und BIC die nationalen Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl ab.

Europa wird bis 2016 zum Binnenmarkt

In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Sie als Firmenkunden müssen bereits ab 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren anwenden. Als Kunde der VR Genossenschaftsbank Fulda eG Volksbank Raiffeisenbank seit 1862 profitieren Sie vom Binnenmarkt und von SEPA. Seit dem Start der SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Jahren 2008 und 2009 können Sie diese bereits parallel zu den nationalen Verfahren nutzen.

Technische Infrastruktur steht seit 2008

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen die neuen SEPA-Verfahren mit ihrer technischen Infrastruktur bereits seit 2008. Mit Ihrer VR Genossenschaftsbank Fulda eG Volksbank Raiffeisenbank seit 1862 sind Sie fit für SEPA.

Euro-Überweisung

Die Euro-Überweisung baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Konto-Inhabers als auch des Empfängers werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde Ihrer VR Genossenschaftsbank Fulda eG Volksbank Raiffeisenbank seit 1862 können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen.

Euro-Lastschriften

Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) können Unternehmen seit 2009 Gelder von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes einziehen lassen. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugs-Ermächtigung und dem des Abbuchungs-Auftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.

Kartenzahlung im Binnenmarkt

Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanz-Stellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Kartensysteme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen.

Arbeiten im Binnenmarkt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum bietet insbesondere international tätigen Unternehmen viele Chancen und Vorteile. Und mit dem VR-FinanzPlan Mittelstand unterstützen wir Sie, diese optimal auszuschöpfen.

Viele Möglichkeiten

  • Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei uns.
  • Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.
  • Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst.
  • Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.
  • Optimieren Sie Ihre Liquiditäts-Steuerung im europäischen Ausland.
  • Nutzen Sie die Einsparpotenziale.
  • Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungs-Anwendungen auf unsere kompetente Unterstützung.

 

Der Binnenmarkt

Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls teilnehmen.

Einheitlicher rechtlicher Rahmen in der EU

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon.

BLZ: 53060180
BIC: GENODE51FUL